Bei der Auswahl von Mediendiensteanbietern und Anbietern von Online-Plattformen berücksichtigt die ZeMA gGmbH insbesondere die Eignung des jeweiligen Anbieters zur Erreichung der mit der Kommunikationsmaßnahme angesprochenen Zielgruppe, Reichweite, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die einschlägigen vergabe- und haushaltsrechtlichen Anforderungen. Die Auswahl erfolgt nach transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Kriterien.
Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Transparenz nach Art. 25 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
Jährliche Veröffentlichung der Ausgaben für staatliche Werbung
Die ZeMA gGmbH veröffentlicht gemäß Art. 25 Abs. 2 EMFA jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.
